Kompetenzen

Vereine haben in Deutschland eine lange Tradition und eine große Bedeutung. Dies betrifft nicht nur Vereine, die sich im Freizeitbereich betätigen, sondern auch solche, die – vor allem im Sozialbereich – große Einrichtungen betreiben, aber auch Dachverbände, insbesondere auch im Bereich der Wohlfahrtsverbände, und Interessenverbände wie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.

So unterschiedlich die Betätigung dieser Vereine und Verbände ist, so unterschiedlich ist auch ihr Beratungsbedarf. Im Vordergrund stehen Satzungsfragen, nicht nur bei der Gründung von Vereinen, Fragen der internen Organisation, die von der Ausgestaltung von Organkompetenzen bis hin zu den Rechten der Mitglieder reichen können. Da zahlreiche Vereine gemeinnützig sind oder als Berufsverbände besonderen steuerlichen Vorgaben unterliegen, kommt in der Praxis der Verzahnung der vereinsrechtlichen Aspekte mit den steuerlichen Gesichtspunkten eine zentrale Bedeutung zu.

Unsere Tätigkeit im Bereich des Vereinsrechts umfasst vor allem die

  • Beratung im Zusammenhang mit der Ausgestaltung von Satzungen zumindest bei größeren Vereinen unter besonderer Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie z.B. Optimierung der Organisationsstruktur im Rahmen von Kompetenzverteilungen zwischen den Organen
  • Ausarbeitung und Überarbeitung von Satzungen einschließlich aller erforderlicher Begleitdokumente unter besonderer Berücksichtigung der steuerlichen Vorgaben
  • Begleitung von Vereinsgründungen einschließlich Abklärungen mit dem Finanzamt, Begleitung von Gremiensitzungen und Gründungsversammlungen
  • Beratung im Zusammenhang mit Umgestaltungsüberlegungen, von der Grundsatzentscheidung über die Ausarbeitung von Entwürfen bis zum Vollzug

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