Sowohl für gewerbliche Unternehmen, Non-Profit-Organisationen als auch im unternehmerischen Bereich der öffentlichen Hand stellt sich die Frage nach der optimalen Ausgestaltung der Verhältnisse. Häufig steht am Ende der Prüfung die Empfehlung, das Unternehmen ggf. einschließlich seiner Beteiligungen umzugestalten.
Umstrukturierungen (Umwandlungen, Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgliederungen, Einbringungen) sind insoweit häufig betriebswirtschaftlich – z.B. zur Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation im Rahmen der Organisationsentwicklung – angezeigt oder im Zusammenhang mit einer Optimierung der steuerlichen Verhältnisse zu empfehlen. Bei Umstrukturierungen sind vor allem die betriebswirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und steuerlichen Aspekte eng miteinander verzahnt. Sie bedürfen eines besonderen Verständnisses für diese Fragestellungen und eines entsprechenden Know-hows.
Unsere Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Umstrukturierungen umfasst daher vor allem
- die Gestaltung der gesellschafts- und verbandsrechtlichen Verhältnisse der gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen unter Einschluss konzernrechtlicher Fragestellungen und des Rechts der Umstrukturierungen
- die Gründung von Gesellschaften, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen sowie die laufende gesellschaftsrechtliche Beratung
- Umstrukturierungen im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge und der Vermögensgestaltung
- die Gestaltung von Modellen der Mitarbeiterbeteiligung
- die Gründung und Betreuung von Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures)
- die Beratung in Fragen der Corporate Compliance mittelständischer Unternehmen (Analyse vorhandener Strukturen; Gestaltung von Compliance-Organisationen und Mitwirkung bei der Umsetzung im Unternehmen)