Kompetenzen

Gleichgültig ob sich eine Privatperson, ein Unternehmen oder ein Unternehmer entschließt, eine Stiftung zu errichten oder eine bestehende Stiftung z.B. Satzungsänderungen oder eine Umgestaltung beabsichtigt, es treten häufig stiftungsrechtliche Fragestellungen auf, die bei kommunalen Stiftungen noch um kommunalrechtliche und bei kirchlichen Stiftungen um kirchenrechtliche Fragestellungen erweitert werden.

In der Praxis von besonderer Bedeutung ist für die Ausgestaltung von Stiftungssatzungen die Tatsache, dass die Satzung nicht willkürlich – wie beispielsweise bei Vereinen oder Gesellschaften – geändert werden kann. Auch können Stiftungen nicht ohne weiteres aufgelöst werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich bereits bei der Errichtung von Stiftungen die Frage, ob die Stiftung die geeignete Rechtsform ist oder nicht besser ein (Stiftungs-) Verein oder eine (Stiftungs-) GmbH errichtet werden soll. Auch bei der Ausgestaltung der Stiftungssatzung gilt es, diesen Aspekt zu beachten.

Unsere Beratung im Bereich des Stiftungsrechts umfasst vor allem die

  • Beratung im Zusammenhang mit der Rechtsformwahl
  • Ausarbeitung und Überarbeitung von Stiftungssatzungen
  • Erstattung von Gutachten zu allen Fragen, die das Stiftungsrecht betreffen
  • Erstellung von Stellungnahmen zu und die Beratung im Zusammenhang mit Umgestaltungsüberlegungen einschließlich der dafür erforderlichen Entwürfe
  • Präsentation von Umgestaltungsüberlegungen in den Stiftungsgremien
  • Abklärung von Stiftungsgründungen und stiftungsrechtlich relevanten Umgestaltungsüberlegungen mit der Stiftungsaufsicht sowie bei steuerbegünstigten Stiftungen mit dem Finanzamt

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