Kompetenzen

Die Beratung und Vertretung im Bereich des Sozialversicherungsrechts ergänzt unsere arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung. Denn im Regelfall ergeben sich aus der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen wie auch ihrer Änderung und Beendigung sozialversicherungsrechtliche Folgen, die es bei der Lösung arbeitsrechtlicher Probleme zu beachten gilt. Sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen können aber auch – darüber hinaus gehend – auftreten. Auch in solchen Fällen beraten und vertreten wir unsere Mandanten.

Unsere Beratung und Vertretung im Sozialversicherungsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Beratung und Vertretung von Unternehmen sowie Versicherten bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsrecht (gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung)
  • Betreuung und Vertretung von Unternehmen im Bereich Werbung, Marketing und Kommunikation sowie von Künstlern und Publizisten bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Leistungs- und Beitragsrecht der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung
  • Versicherungspflicht von Geschäftsführern und freien Mitarbeitern

Zuständig:

Dr. Markus Beckers

 

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