Die Entwicklung im Bereich von Behinderten-, Jugendhilfe- und Pflegeeinrichtungen ist durch Dezentralisierungs- und Ambulantisierungsprozesse gekennzeichnet. Im Bereich der Behindertenhilfe stellen die Inklusion und veränderte Finanzierungssysteme unsere Mandantschaft vor gewaltige Herausforderungen: Die aus fachlicher Sicht erforderliche Dezentralisierung erschwert die Schöpfung von Synergien, ohne dass die Kostenträger bereit und in der Lage wären, diese fachlich gewünschten, wirtschaftlich nachteiligen Effekte in den Entgelten zu vergüten.
Ein weiter ansteigender Bedarf an qualifizierter Pflege ergibt sich durch die demografische Entwicklung und das Wegbrechen sozialer Netzwerke, die bisher die Pflegebedürftigen aufgefangen haben. Dies gilt vor allem für die Bedeutung der Familie. Mit diesem geht der Mangel an Pflegekräften einher, was unsere Mandanten in jeder Hinsicht vor zusätzliche Herausforderungen stellt.
Trotz starker Reglementierungen werden marktwirtschaftliche Tendenzen zunehmen.
Gleichzeitig wächst der Bedarf an Wohnmöglichkeiten, die ein möglichst lange andauerndes, selbstbestimmtes und eigenständiges Leben älterer Menschen ermöglichen. Neue Wohnformen wie betreutes Wohnen und (ambulant) betreute Seniorenwohngemeinschaften werden weiter an Bedeutung gewinnen.
Auch aus den veränderten heim- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich besondere vor allem gemeinnützigkeitsrechtliche Fragestellungen.
Zu unserer Mandantschaft zählen vor allem auch Wohlfahrtsverbände mit ihren vielfältigen Betätigungen, die neben den Pflegemärkten und der Behindertenhilfe auch z.B. Tafelläden und Schuldnerhilfe umfassen.
Sämtliche Gestaltungsansätze sind durch eine komplexe Gemengelage von
- rechtlichen (v.a. stiftungs-, vereins-, gesellschafts-, sozial- und heimrechtlichen, bei kommunalen Trägern auch kommunalrechtlichen, bei kirchlichen Trägern auch kirchenrechtlichen und arbeitsrechtlichen)
- steuerlichen (v.a. gemeinnützigkeitsrechtlichen und umsatzsteuerlichen)
- betriebswirtschaftlichen (v.a. im Hinblick auf die Vorgaben für die vertragliche Gestaltung in den Bereichen betreutes Wohnen, (ambulant) betreute Wohngemeinschaften, Kooperationen von Pflegeeinrichtungen)
Fragestellungen gekennzeichnet.
Die Auflösung der Komplexität sowie die Lösung der rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen sind unsere Stärke.