Neben Kliniken, sozialen Einrichtungen und Berufsverbänden beraten wir zahlreiche Non-Profit-Organisationen mit den unterschiedlichsten Zwecken.
Dazu zählen beispielsweise:
- Forschungseinrichtungen
- Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen
- Kulturelle Einrichtungen
In allen Fällen stehen Gestaltungsfragen, sei es im Zusammenhang mit Kooperationen, sei es im Zusammenhang mit der Ausgestaltung von Satzungen im Vordergrund.
Die arbeitsrechtliche Begleitung bildet dabei ebenfalls eine wesentliche Grundlage. Dabei sind uns die arbeitsrechtlichen Besonderheiten im kirchlichen und kommunalen Bereich bestens vertraut.