Kompetenzen

Bund, Länder, Stadt- und Landkreise sowie Gemeinden unterhalten zahlreiche Aktivitäten, die – in einem umfassenden Sinne – als unternehmerisch gewertet werden können. So befinden sich zahlreiche Kliniken und Pflegeeinrichtungen, aber auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen in der Trägerschaft der öffentlichen Hand. Teilweise werden die Einrichtungen von der öffentlichen Hand unmittelbar unterhalten, teilweise werden sie über Beteiligungen an privatrechtlichen Gesellschaften oder durch Stiftungen des öffentlichen oder privaten Rechts, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts betrieben. Sie alle sind gekennzeichnet durch eine meist komplexe Gemengelage aus rechtlichen und steuerlichen, aber auch politischen Rahmenbedingungen.

Unsere Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Hand umfassen vor allem die

  • Erstellung von Gutachten und die Beratung in organisationsrechtlichen Fragestellungen, im kommunalen Bereich unter Einbeziehung des Kommunalrechts
  • Durchführung von Umgestaltungen, wie z.B. Ausgliederungen in Gesellschaften oder Betriebsübertragungen auf andere öffentlich-rechtliche Rechtsträger, auch im Zusammenhang mit Kooperationen und Fusionen, einschließlich der Ausarbeitung aller dazu erforderlichen Entwürfe
  • Ausarbeitung sonstiger Vertragsentwürfe vor allem im Rahmen von Kooperationen sowie von Satzungen für Eigenbetriebe, Stiftungen u.a.
  • Unterstützung bei Privatisierungen
  • Begleitung von Gestaltungsüberlegungen durch die Gremien
  • Beratung und Vertretung gegenüber den Zusatzversorgungskassen im öffentlichen Dienst
  • steuerliche Beratung, sowohl bei Umgestaltungsüberlegungen als auch bei der steuerlichen Behandlung der wirtschaftlichen Betätigung u.a. auch im Zusammenhang mit gemeinnützigen und steuerpflichtigen Betrieben gewerblicher Art
  • Abklärung von Gestaltungen mit der Rechtsaufsicht
  • Abklärung von Gestaltungen mit der Finanzverwaltung vor allem durch Einholung von verbindlichen Auskünften
  • Abklärung von Gestaltungsüberlegungen im Hinblick auf die Anforderungen der ZVK

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