Das Medizinrecht ist durch eine Vielzahl von rechtlichen Bereichen geprägt, welche die ärztliche Tätigkeit in der niedergelassenen Praxis und/oder im Krankenhaus betrifft. Die umfassende, ganzheitliche und strategische Beratung, ist für uns selbstverständlich.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt hierbei in der Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen:
- Prozessvertretung
- Vertragsarztrecht; insbesondere Zulassungsrecht
- Gesellschaftsrecht der Heilberufe
- Praxiskauf/Praxisübernahme/Praxisgründung/Praxisverkauf
- Berufsrecht der Heilberufe
- Kooperationen im Gesundheitswesen
- Medizinische Versorgungszentren
- Chefarztvertragsrecht
- Krankenhausrecht
- Weiterbildungsrecht
- Arbeitsrecht im Gesundheitswesen
- Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen, insbesondere Heilmittelwerberecht
- Besteuerungsfragen von Krankenhäusern/Pflegeeinrichtungen