
Das Medizinrecht ist durch eine Vielzahl von rechtlichen Bereichen geprägt, welche die (zahn-) ärztliche Tätigkeit in der niedergelassenen Praxis und/oder im Krankenhaus betrifft. Die umfassende, ganzheitliche und strategische Beratung, die auch die persönlich/private Sphäre einbezieht, ist für uns selbstverständlich.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt hierbei in der Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen:
- Prozessvertretung
- Gebührenrecht/Vergütungsrecht
- Vertragsarztrecht
- Gesellschaftsrecht der Heilberufe
- Praxiskauf/Praxisübernahme/Praxisgründung/Praxisverkauf
- Zulassungsrecht
- Berufsrecht der Heilberufe
- Kooperationen im Gesundheitswesen
- Medizinische Versorgungszentren
- Chefarztberatung
- Krankenhausrecht
- Compliance-Prüfungen im Gesundheitswesen
- Weiterbildungsrecht
- Arbeitsrecht im Gesundheitswesen
- Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen, insbesondere Heilmittelwerberecht
- Besteuerungsfragen von Krankenhäusern/Pflegeeinrichtungen
- Abrechnungsprüfung im Krankenhaus
- Vergütungsverhandlungen in der Krankenpflege
- Gestaltung von Kooperationsverträgen und Satzungen
- Apothekenrecht