Kompetenzen

Das Medizinrecht ist durch eine Vielzahl von rechtlichen Bereichen geprägt, welche die (zahn-) ärztliche Tätigkeit in der niedergelassenen Praxis und/oder im Krankenhaus betrifft. Die umfassende, ganzheitliche und strategische Beratung, die auch die persönlich/private Sphäre einbezieht, ist für uns selbstverständlich.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt hierbei in der Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen:

  • Prozessvertretung
  • Gebührenrecht/Vergütungsrecht
  • Vertragsarztrecht
  • Gesellschaftsrecht der Heilberufe
  • Praxiskauf/Praxisübernahme/Praxisgründung/Praxisverkauf
  • Zulassungsrecht
  • Berufsrecht der Heilberufe
  • Kooperationen im Gesundheitswesen
  • Medizinische Versorgungszentren
  • Chefarztberatung
  • Krankenhausrecht
  • Compliance-Prüfungen im Gesundheitswesen
  • Weiterbildungsrecht
  • Arbeitsrecht im Gesundheitswesen
  • Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen, insbesondere Heilmittelwerberecht
  • Besteuerungsfragen von Krankenhäusern/Pflegeeinrichtungen
  • Abrechnungsprüfung im Krankenhaus
  • Vergütungsverhandlungen in der Krankenpflege
  • Gestaltung von Kooperationsverträgen und Satzungen
  • Apothekenrecht

 

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