Sowohl die verfassten Kirchen, vor allem auch auf der Ebene der Kirchenbezirke, als auch ihre kirchlichen Wohlfahrtsverbände, wie insbesondere die Caritas und die Diakonie, unterhalten zahlreiche Aktivitäten, die – in einem umfassenden Sinne – als unternehmerisch gewertet werden können. So befinden sich zahlreiche Pflege-, Jugendhilfe- und Behinderteneinrichtungen, aber auch Bildungseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft. Teilweise werden die Einrichtungen von der verfassten Kirche unmittelbar unterhalten, teilweise werden sie über Beteiligungen an privatrechtlichen Gesellschaften oder durch Stiftungen des öffentlichen oder privaten Rechts, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts betrieben. Sie alle sind gekennzeichnet durch eine meist komplexe Gemengelage aus rechtlichen und steuerlichen, aber auch kirchenrechtlichen und kirchenpolitischen Rahmenbedingungen.
Unsere Tätigkeiten im Bereich der Kirchen und kirchlichen Einrichtungen umfassen vor allem die
- Erstellung von Gutachten und die Beratung in organisationsrechtlichen Fragestellungen, im kirchlichen Bereich unter Einbeziehung des Kirchenrechts
- Durchführung von Umgestaltungen, wie z.B. Ausgliederungen in Gesellschaften oder Betriebsübertragungen auf andere öffentlich-rechtliche Rechtsträger, auch im Zusammenhang mit Kooperationen und Fusionen, einschließlich der Ausarbeitung aller dazu erforderlichen Entwürfe
- Ausarbeitung sonstiger Vertragsentwürfe vor allem im Rahmen von Kooperationen sowie von Satzungen für Stiftungen u.a.
- Unterstützung beim Verkauf von Sozialeinrichtungen
- Begleitung von Gestaltungsüberlegungen durch die Gremien
- steuerliche Beratung, sowohl bei Umgestaltungsüberlegungen als auch bei der steuerlichen Behandlung der wirtschaftlichen Betätigung u.a. auch im Zusammenhang mit gemeinnützigen und steuerpflichtigen Betrieben gewerblicher Art
- Abklärung von Gestaltungen mit der kirchlichen Aufsicht
- Abklärung von Gestaltungen mit der Finanzverwaltung vor allem durch Einholung von verbindlichen Auskünften
- arbeitsrechtliche Beratung und Begleitung von Umgestaltungsüberlegungen, unter besonderer Berücksichtigung der Vorgaben des kirchlichen Arbeitsrechts sowohl auf individualvertraglicher Ebene als auch im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts, z.B. bei Betriebsübergängen, im Zusammenhang mit der Altersversorgung – insbesondere im Rahmen einer (K)ZVK