Kompetenzen

Zur umfassenden Beratung gewerblicher Unternehmen – zunehmend aber auch von Non-Profit-Organisationen – zählen die Beratung und Vertretung in allen vertragsrechtlichen Fragen. Dabei sind für uns die betrieblichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen von zentraler Bedeutung.

Im Rahmen der Vertragsgestaltung gilt es, die Rechtsbeziehungen zu optimieren und Verhandlungspositionen durchzusetzen. Im Konfliktfall ist unser Ziel die gütliche oder gerichtliche Klärung der offenen Fragen.

Zu unserer Tätigkeit im Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechts zählen vor allem die Planung, Verhandlung, Gestaltung und Abwicklung, insbesondere von

  • Forschungs- und Entwicklungsverträgen
  • Kauf- und Werkverträgen
  • Lizenzverträgen
  • Qualitätssicherungsvereinbarungen
  • Vertriebsverträgen
  • allen sonstigen für die Geschäftsabwicklung von Unternehmen wichtigen Vertragsbeziehungen

Zu diesem Bereich zählen ferner die

  • Einrichtung von Vertragscontrolling- und Vertragsmanagement-Systemen
  • gerichtliche Vertretung unserer Mandanten im gesamten Bereich Handels- und Wirtschaftsrecht

Zurück