
Die Situation im Gesundheitswesen ist durch einen Belegungsrückgang, einen weiteren Zwang zur Schöpfung von Synergien, zur Spezialisierung und letztlich durch Konzentrationsprozesse gekennzeichnet.
Unsere Mandanten begegnen dieser Problematik u.a. durch
- Schöpfung von Synergien, durch Spezialisierung, durch Konzentration und Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich
- verstärkte Kooperationen und Fusionen mit anderen (vor- oder nachgelagerten) Leistungserbringern der Leistungskette. Darunter fallen insbesondere niedergelassene Ärzte, Akutkrankenhäuser, Rehaeinrichtungen sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. Die Bedeutung von Medizinischen Versorgungszentren und Integrierter Versorgung wird weiter zunehmen.
- verstärkte Kooperationen und Fusionen mit anderen Leistungserbringern der gleichen Stufe innerhalb der Leistungskette. Dazu zählen v.a. Kooperationen und Fusionen von Akutkrankenhäusern, aber auch niedergelassenen (Zahn-) Ärzten im Rahmen von Berufsausübungsgemeinschaften und Praxisgemeinschaften.
- Übernahme anderer Krankenhäuser. Zu unseren Mandanten zählen nicht nur gewerbliche Klinikträger, die andere Krankenhäuser übernehmen, sondern auch Krankenhäuser in freigemeinnütziger und kommunaler Trägerschaft.
- Outsourcing im tertiären Bereich, insbesondere in den Bereichen Reinigung, Catering, Logistik, IT und Energieversorgung.
- intelligente Nutzungskonzepte für nicht mehr für Klinikzwecke benötigte Flächen. Dazu zählen vor allem krankenhausnahe Nutzungen, wie z.B. für Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Patientenhotels und Privatkliniken.
Sämtliche Gestaltungsansätze sind gekennzeichnet durch
- eine komplexe Gemengelage von
- rechtlichen (v.a. stiftungs-, vereins-, gesellschafts- und förderrechtlichen, medizinrechtlichen, bei kommunalen Kliniken auch kommunalrechtlichen, bei kirchlichen auch kirchenrechtlichen und arbeitsrechtlichen) Fragestellungen
- einen stetig steigenden Druck von Kostenträgern bei der Überprüfung von Abrechnungen
- einen sich weiter verschärfenden Fachkräftemangel bei ständig steigenden Anforderungen an die Personalausstattung mit der Folge eines zunehmenden Einsatzes von Honorarkräften
- eine hohe Frequenz gesetzgeberischer Maßnahmen, die zu einer hohen Komplexität des Regelungsumfelds führt
- die zunehmende steuerliche Bedeutung medizinrechtlicher Fragestellungen, v.a. in der Umsatzsteuer, die zu vielen offenen Fragen der steuerlichen Veranlagung führt und in der Folge häufigere Änderungen von Verwaltungspraxis und Rechtsprechung
- eine geringe Kompromissbereitschaft von Kostenträgern in Vergütungsverhandlungen wie z.B. über Leistungen in der außerklinischen Pflege
- steuerliche (v.a. gemeinnützigkeitsrechtliche und umsatzsteuerliche) Fragestellungen
- betriebswirtschaftliche Fragestellungen (v.a. im Hinblick auf die Aufbau- und Ablauforganisation oder die Kalkulation von Vergütungen)
Die Auflösung der Komplexität und Verbindung sowie Lösung der rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen sowie die Vertretung vor Gerichten und Verwaltungsbehörden sind unsere Stärke.
Zuständig: