Die Situation im Gesundheitswesen ist durch einen Belegungsrückgang, einen weiteren Zwang zur Schöpfung von Synergien, zur Spezialisierung und letztlich durch Konzentrationsprozesse gekennzeichnet.
Unsere Mandanten begegnen dieser Problematik u.a. durch
- Schöpfung von Synergien, durch Spezialisierung, durch Konzentration und Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich
- verstärkte Kooperationen und Fusionen mit anderen (vor- oder nachgelagerten) Leistungserbringern der Leistungskette. Darunter fallen insbesondere niedergelassene Ärzte, Akutkrankenhäuser, Rehaeinrichtungen sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. Die Bedeutung von Medizinischen Versorgungszentren und Integrierter Versorgung wird weiter zunehmen.
- verstärkte Kooperationen und Fusionen mit anderen Leistungserbringern der gleichen Stufe innerhalb der Leistungskette. Dazu zählen v.a. Kooperationen und Fusionen von Akutkrankenhäusern, aber auch niedergelassenen (Zahn-) Ärzten im Rahmen von Berufsausübungsgemeinschaften und Praxisgemeinschaften.
- Übernahme anderer Krankenhäuser. Zu unseren Mandanten zählen nicht nur gewerbliche Klinikträger, die andere Krankenhäuser übernehmen, sondern auch Krankenhäuser in freigemeinnütziger und kommunaler Trägerschaft.
- Outsourcing im tertiären Bereich, insbesondere in den Bereichen Reinigung, Catering, Logistik, IT und Energieversorgung.
- intelligente Nutzungskonzepte für nicht mehr für Klinikzwecke benötigte Flächen. Dazu zählen vor allem krankenhausnahe Nutzungen, wie z.B. für Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Patientenhotels und Privatkliniken.
Sämtliche Gestaltungsansätze sind gekennzeichnet durch
- eine komplexe Gemengelage von
- rechtlichen (v.a. stiftungs-, vereins-, gesellschafts- und förderrechtlichen, medizinrechtlichen, bei kommunalen Kliniken auch kommunalrechtlichen, bei kirchlichen auch kirchenrechtlichen und arbeitsrechtlichen) Fragestellungen
- einen sich weiter verschärfenden Fachkräftemangel bei ständig steigenden Anforderungen an die Personalausstattung mit der Folge eines zunehmenden Einsatzes von Honorarkräften
- steuerliche (v.a. gemeinnützigkeitsrechtliche und umsatzsteuerliche) Fragestellungen
- betriebswirtschaftliche Fragestellungen (v.a. im Hinblick auf die Aufbau- und Ablauforganisation)
Die Auflösung der Komplexität sowie Lösung der rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen sowie die Vertretung vor Gerichten und Verwaltungsbehörden sind unsere Stärke.