Es gibt kaum ein persönlicheres Thema als die Regelung der eigenen Nachfolge, sei es für den Todesfall oder auch vor allem im Unternehmensbereich die Regelung der Nachfolge in der Geschäftsführung und/oder die gesellschaftsrechtliche Beteiligung. Hier gilt es vor allem, die Wünsche und Erwartungen, aber auch Ängste und Befürchtungen vor allem der Unternehmer zu erfassen, zu bewerten und unter Berücksichtigung der psychologischen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen rechtlich und steuerlich tragfähige Lösungen zu entwickeln, die die – nicht selten unterschiedlichen – Interessen des Unternehmens und des Unternehmers zu einem optimalen Ausgleich bringen.
Dort, wo sich die Problemlagen bereits realisiert haben, vor allem nach dem Tod des Unternehmers, gilt es zunächst, gütliche Lösungen im Interesse aller zu erarbeiten, ggf. aber auch die Rechte der Beteiligten auf prozessualem Weg durchzusetzen.
Unsere Beratung und Vertretung im Erbrecht und der Vermögens- und Unternehmensnachfolge umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Unternehmensnachfolge, Nachfolgeplanung
- Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
- Vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen
- Auseinandersetzungen nach dem Erbfall
- Stiftungen
- Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung