Sowohl im Bereich der gewerblichen Unternehmen als auch im Bereich der Non-Profit-Organisationen kommt dem Arbeitsrecht eine zentrale Bedeutung zu: Arbeitsrechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen sind immer zu beachten, wenn z.B. Umgestaltungsüberlegungen angestellt werden, ein Geschäftsführerwechsel erfolgen soll oder ein Personalabbau erforderlich ist.
Vor diesem Hintergrund beraten und vertreten wir unsere Mandanten auf allen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Neben unserer umfassenden Erfahrung sowohl in der Beratung auf Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite verfügen wir über langjährige Erfahrungen in der arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung bei Non-Profit-Organisationen unter Einbeziehung des kirchlichen Arbeitsrechts.
Zu unserer Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zählen vor allem die
- Beratung und Begleitung von Betriebsübergängen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Umgestaltungen
- Vertretung von gewerblichen Unternehmen und Non-Profit-Organisationen bei Betriebsänderungen, vor allem im Zusammenhang mit Sozialplänen und betriebsbedingten Kündigungen
- Beratung im Zusammenhang mit Betriebsvereinbarungen und sonstigen kollektivrechtlichen Regelungen
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Begründung, Änderung und Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen, auch von Geschäftsführern und leitenden Angestellten