Kompetenzen

Das komplexe Gemeinnützigkeitsrecht stellt steuerbegünstigte Organisationen vor besondere Herausforderungen. Gleichgültig ob eine steuerbegünstigte Organisation ehrenamtlich oder hauptberuflich geführt wird, ob es sich um eine kleinere Organisation oder um eine Komplexeinrichtung mit mehreren Tausend Mitarbeitenden handelt: Die Folgen der Aberkennung der Gemeinnützigkeit wiegen schwer. Sie reichen von dem damit verbundenen Imageschaden über die Steuerpflicht von Überschüssen aus dem Betrieb von Einrichtungen bis hin zum Entfallen der Berechtigung, Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen.

Wir unterstützen steuerbegünstigte Körperschaften, gleich welcher Rechtsform, dabei, die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft zu erhalten, die Entziehung der Gemeinnützigkeit zu vermeiden und beantworten alle damit zusammenhängenden Fragen. Wir klären offene steuerliche Fragen, vor allem im Zusammenhang mit Umgestaltungsüberlegungen mit der Finanzverwaltung im Vorfeld, unterstützen aber auch dann, wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.“

Im Einzelnen zählen zur Beratung und Vertretung im Gemeinnützigkeitsrecht insbesondere die

  • Prüfung von Satzungen im Hinblick auf die gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen sowie die Ausarbeitung von Satzungen
  • Erstattung von Gutachten zu allen gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragestellungen, wie z.B. im Zusammenhang mit Umgestaltungsüberlegungen, aber auch im Rahmen der laufenden Besteuerung
  • Vertretung steuerbegünstigter Körperschaften gegenüber der Finanzverwaltung, ggf. einschließlich der gerichtlichen Klärung streitiger Rechtsfragen

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