Kompetenzen

Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen treten sowohl im Bereich der gewerblichen Unternehmen als auch bei Non-Profit-Organisationen und der öffentlichen Hand auf. Die Zusammenhänge sind vielfältig und vielschichtig. Die gesellschaftsrechtliche Beratung reicht von der Gesellschaftsgründung über das Ausscheiden von Gesellschaftern bis zur Auseinandersetzung und Liquidation. Häufig treten im Zusammenhang damit auch arbeitsrechtliche und steuerliche Fragestellungen auf, die es zu beachten und zu lösen gilt.

Unsere Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht umfasst insbesondere

  • die Betreuung von Unternehmern und Unternehmen im Zusammenhang mit der Unternehmens- und Vermögensnachfolge, beginnend von der Ausgestaltung von Nachfolgeregelungen im Gesellschaftsvertrag über die Ausgestaltung von Geschäftsführungsregelungen bis hin zur Regelung der erbrechtlichen Verhältnisse des Unternehmers
  • die Gestaltung der gesellschafts- und verbandsrechtlichen Verhältnisse von Unternehmen und Unternehmern unter Einschluss konzernrechtlicher Fragestellungen und des Rechts der Umstrukturierungen
  • die Gründung von Gesellschaften, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen sowie die laufende gesellschaftsrechtliche Beratung
  • die Gestaltung von Modellen der Mitarbeiterbeteiligung
  • die Gründung und Betreuung von Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures)
  • die Beratung in Fragen der Corporate Compliance mittelständischer Unternehmen (Analyse vorhandener Strukturen; Gestaltung von Compliance-Organisationen und Mitwirkung bei der Umsetzung im Unternehmen)
  • die Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten (außergerichtlich und gerichtlich)

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